1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer war bei der B._____ AG als Möbelmonteur angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Berufsunfällen versichert, als er sich am 28. Dezember 2017 beim Transport eines Klaviers, das dabei abkippte, verletzte. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Unfalls und richtete Versicherungsleistungen (Taggelder, Heilbehandlungskosten) aus. Nach sachverhaltlichen Abklärungen schloss sie den Fall mit formloser Mitteilung vom 5. Februar 2020 ab und stellte ihre Heilkostenleistungen per sofort sowie ihre Taggeldleistungen per Ende Februar 2020 ein.