1. In Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird, wird der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 31. Oktober 2024 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten