LHB rupture" (S. 15 rechte Spalte). Die von Dr. med. C._____ aus der Studie gezogene Schlussfolgerung, wonach nach empirischer Erfahrung körperlich schwere Arbeiten ab drei bis sechs Monaten postoperativ wieder durchführbar seien, ist ohne nähere Erläuterung nicht nachvollziehbar. In Anbetracht der strengen Anforderungen an reine Aktenbeurteilungen durch versicherungsinterne medizinische Fachpersonen als Beweisgrundlage (vgl. E. 2.2 hiervor) und der aufgrund der geschilderten Gegebenheiten bestehenden zumindest geringen Zweifeln an der Aktenbeurteilung von Dr. med. C._____ vom 18. Juni 2024 (VB 70.3) kann darauf nicht abgestellt werden. - 10 -