und jener der behandelnden Ärzte. Während Dr. med. C._____ ab einem Zeitpunkt spätestens sechs Monate nach der Operation vom 19. April 2023 eine vollständige Arbeitsfähigkeit attestierte (VB 70.3 S. 4), wurde im Austrittsbericht der Rehaklinik Bellikon vom 9. November 2023 eine Arbeitsfähigkeit in der angestammten, schweren Tätigkeit verneint und auf Einschränkungen, welche längerdauernde Tätigkeiten über Kopf, einen körperfernen maximalen Krafteinsatz sowie Arbeiten unter Vibrationsbelastung unzumutbar machten, hingewiesen (VB 46 S. 2). Im Eingliederungsprozess stellten auch der Regionale Ärztliche Dienst am 18. Januar 2024 (VB 50) und am 24. April 2024 (VB 61) auf den Bericht der