_, Facharzt für Neurologie, führte in seinem Bericht vom 15. Mai 2024 aus, es sei bereits am 1. September 2023 im Kantonsspital Aarau eine unauffällige Neurographie durchgeführt worden. Neurologisch-versicherungsmedizinisch bestehe kein Hinweis auf eine Plexusschädigung, weder hinsichtlich des Unfallgeschehens bei anamnestischen Angaben – Sensibilitätsstörung des gesamten Armes – noch kli- nisch-neurologisch – generalisierte Schwäche des rechten Armes mit sensiblem Defizit von der Brustwirbelsäule bis zur rechten Hand –, noch durch die unauffällige Diagnostik (1. Elektrodiagnostik mit unauffälliger Untersuchung des Nervus radialis, ulnaris und medianus sowie fehlender Dener-