Die Tätigkeit als Mitarbeiterin in der Kommissionierung sei nicht zumutbar, da es sich um eine schwere Tätigkeit handle. Hinsichtlich einer angepassten Tätigkeit sei "aus unfallkausaler Sicht" eine leichte bis mittelschwere Arbeit zumutbar. Im Verlauf der nächsten 8–12 Wochen sei mit einer Steigerung der Belastbarkeit bis hin zu einer mittelschweren Tätigkeit zu rechnen. Eine angepasste Tätigkeit beinhalte keine längerdauernden Tätigkeiten über Kopf, keinen körperfernen maximalen Krafteinsatz und keine Schläge und Vibrationsbelastung (VB 46 S. 2).