In der Universitätsklinik F._____, in welcher die weitere Behandlung erfolgt sei, sei eine neue Verdachtsdiagnose im Sinne von Labrumschmerzen, also Schmerzen, die von der Gelenkslippe ausgingen, gestellt worden. Hierzu sei anzumerken, dass es keinen objektivierbaren Befund gebe, welcher eine entsprechende Pathologie ausweisen würde. Gemäss Echtzeitdokumentation sei anhand der nach dem Unfall durchgeführten MRI vom 3. Januar 2023 explizit keine Labrumläsion dokumentiert. Auch interoperativ – diagnostischer Goldstandard – sei am 19. April 2023 keine entsprechende Pathologie ausgewiesen worden.