Weiter sei anzumerken, dass der Einschätzung der Kollegen der Rehaklinik D._____ bezüglich der Arbeitsfähigkeit (Zumutbarkeitsbeurteilung) nicht gefolgt werde. Nach einer Tenodese der langen Bizepssehne seien auch körperlich schwere Arbeiten problemlos wieder möglich nach entsprechender Heilungsphase von vier bis maximal sechs Monaten postoperativ. Es werde nicht begründet – anhand eines morphologischen Korrelats – warum in diesem spezifischen Fall noch immer eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bestehen solle.