Dr. med. C._____ hielt in seiner Aktenbeurteilung vom 18. Juni 2024 fest, die Beschwerdeführerin habe am 12. Dezember 2022 einen Arbeitsunfall erlitten. Bei persistierenden Schulterbeschwerden habe im Verlauf eine entsprechende Abklärung im Kantonsspital C._____ (Kantonsspital C._____) stattgefunden. Man habe die Diagnose einer partiellen Läsion der langen Bizepssehne, welche Beschwerden verursache, gestellt. Die Beschwerdeführerin sei am 19. April 2023 operativ versorgt worden.