2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. Oktober 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der IV-Stelle SVA Aargau vom 28. Oktober 2024 sei aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine volle IV-Rente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die IV-Stelle zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. Januar 2025 (Postaufgabe) beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.