1. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin meldete sich aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalls (Unfallereignis vom 12. Dezember 2022) am 30. Mai 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und nahm mehrfach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 28. Oktober 2024 ab.