Soweit der Beschwerdeführer zudem ausführt, ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den linksseitigen Handgelenksbeschwerden und dem Unfallereignis vom 21. Dezember 2023 sei zu bejahen, da er bis vor dem Sturz keine Schmerzen im linken Handgelenk (mehr) gehabt habe -8-