_ kam in Kenntnis und Würdigung dieser medizinischen Vorberichte, der angegebenen Beschwerden sowie der bildgebenden Befunde – unter anderem der MRI- Untersuchung des linken Handgelenks vom 16. Januar 2024, gemäss welcher keine frischen Traumafolgen hätten nachgewiesen werden können (VB 6 S. 2) – zur nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung, dass der Unfall vom 21. Dezember 2023 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu keinen zusätzlichen strukturellen Läsionen geführt habe und bei fehlenden Hinweisen auf eine frische strukturelle traumatische Verletzung anzunehmen sei, dass die Distorsionsfolgen innerhalb von acht bis zehn