3.3. Der Beschwerdeführer bringt mit Verweis auf die Berichte seiner behandelnden Ärzte im Wesentlichen vor, diese würden zweifelsfrei belegen, dass seine Beschwerden Folge des Unfalls vom 21. Dezember 2023 seien. Mehrere unabhängige Fachärzte würden bestätigen, dass seine Beschwerden direkt durch das Unfallereignis verursacht worden seien (vgl. Beschwerde S. 1; Replik S. 1 ff.; Eingabe vom 12. Februar 2025 S. 2 f.; Eingabe vom 21. Februar 2025 S. 2 f.; Eingabe vom 26. Februar 2025 S. 3; Eingabe vom 14. März 2025; Eingabe vom 17. Juni 2025). Die medizinischen Berichte seien von der Beschwerdegegnerin zudem unzureichend gewürdigt worden (vgl. Beschwerde S. 1;