2.6. Mit Eingaben vom 21. und 26. Februar 2025 stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: "1. Die Kostenübernahme für die bevorstehende Operation am linken Handgelenk aufgrund der posttraumatischen DRUG-Arthrose, die als Spätfolge der Unfälle von 2013, 2015 und 2023 anzuerkennen ist. 2. Die Ausrichtung der Taggelder ab August 2024 bis zur vollständigen Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit, da ich aufgrund der unfallbedingten Beschwerden und der notwendigen Operation arbeitsunfähig bin." Zudem reichte er unter anderem einen Bericht des Kantonsspitals B._____ vom 19. Februar 2025 ein.