1. Der 1987 geborene Beschwerdeführer war aufgrund seiner Anstellung bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Schadenmeldung vom 8. Januar 2024 am 21. Dezember 2023, während dem Arbeiten auf einer nassen, rutschigen Oberfläche das Gleichgewicht verlor, ausrutschte, stürzte und sich dabei die linke Hand verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und der Übernahme der Kosten der Heilbehandlung aus.