Zudem hielt Dr. med. C._____ fest, dass in keiner einzigen klinischen Untersuchung nach dem Ereignis vom 16. Mai 2022 pathologische Befunde dokumentiert worden seien, deren Erhebung von der Kooperationsfähigkeit der untersuchten Person unabhängig sei, das heisse, die objektiv im eigentlichen Sinne seien. Vielmehr handle es sich in erster Linie um subjektive Angaben (zu Schwindel, Kopfschmerz, Schlafstörungen), denen keine ursächliche strukturelle Schädigung des Nervensystems habe zugeordnet werden können (VB M42 S. 7).