Das Epiduralhämatom wäre in diesem Fall direkte Folge des Anpralls, und die beiden Subduralhämatome könnten durch contre-coup-Me- chanismen erklärt werden. Weder die Lokalisation noch die Schwere dieser Verletzungen könnten in einen Zusammenhang mit dem rekonstruierten Ereignis gebracht werden. Es müssten dafür technische, biomechanische oder medizinische Umstände kurz vor, während, oder kurz nach dem Ereignis vorliegen, welche ihnen (den Gutachtern) nicht bekannt seien (VB A130 S. 11 f.). Im Bericht über die technische Unfallanalyse wurde somit schlüssig aufgezeigt, dass die bildgebend festgestellten Befunde im Schädelinnern nicht auf das Ereignis vom 16. Mai 2022 zurückgeführt wer-