5.2. 5.2.1. Im Bericht über die technische Unfallanalyse der D._____ vom 21. November 2022 betreffend die Kollision vom 16. Mai 2022 hielten die Gutachter fest, dass ein Kopfanprall an der linken Seitenscheibe vorstellbar sei. Angesichts der geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs des Beschwerdeführers (4.8 bis 7.6 km/h [vgl. VB A130 S. 9]) sei jedoch von einem sehr leichten Anprall auszugehen. Ein solche Anprall sei mit oder ohne Gurten denkbar. Die klinische Symptomatik habe im Wesentlichen aus Schwindelanfällen -8-