Sie seien offensichtlich vor dem Ereignis asymptomatisch gewesen und könnten auch nach dem Ereignis die Symptome nicht erklären. Ferner seien zahlreiche ärztliche Konsultationen wegen Thoraxschmerzen und Herzbeschwerden ohne organisches Korrelat dokumentiert sowie Schulterbeschwerden, die Anlass zu beruflichen Massnahmen der IV gegeben hätten. Diese Beschwerden würden aber nicht das neurologische Fachgebiet betreffen (VB M42 S. 8).