Unfallbedingte strukturelle Verletzungen hätten nicht nachgewiesen werden können. Es bestehe ein krankhafter Vorzustand in Form von seit Jahren wiederkehrenden Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen ohne organische Ursache. Die am 16. Mai 2022 radiologisch im Schädel festgestellten Veränderungen müssten in Bezug auf das Ereignis vom 16. Mai 2022 als Vorzustand gewertet werden. Sie seien offensichtlich vor dem Ereignis asymptomatisch gewesen und könnten auch nach dem Ereignis die Symptome nicht erklären.