3.3. In seiner Beurteilung vom 7. November 2023 hielt Dr. med. C._____ fest, nach dem Ereignis vom 16. Mai 2022 habe eine strukturelle Veränderung im Schädel in Form eines epiduralen Hämatoms der hinteren Schädelgrube und von Subduralhämatomen frontal beidseits festgestellt werden können. Diese strukturellen Veränderungen seien nicht überwiegend wahrscheinlich Folge des Ereignisses vom 16. Mai 2022. Vielmehr seien sie vorbestehend. Aufgrund der radiologischen Charakteristika müssten sie ungefähr zwei Wochen vorher durch eine Krafteinwirkung auf den Hinterkopf entstanden sein. Unfallbedingte strukturelle Verletzungen hätten nicht nachgewiesen werden können.