Entsprechend könnten die anhaltenden Symptome nicht durch Unfallfolgen auf neurologischem Fachgebiet erklärt werden. Die beklagten Beschwerden würden nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in natürlichem Kausalzusammenhang zum gemeldeten Ereignis stehen. Beim Ereignis sei zwar ein Kopfanprall mit geringer Krafteinwirkung aufgetreten, aber nicht überwiegend wahrscheinlich eine traumatische Hirnverletzung. Weiter sei die Gesundheit des Beschwerdeführers schon vor dem Ereignis beeinträchtigt gewesen. Es hätten Schulterbeschwerden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit bestanden. Die im CT sichtbaren Veränderungen im Schädelinnern (Epidural- und Subduralhämatom) seien offensichtlich zu