1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer war im Rahmen ihm in Form u.a. einer Umschulung gewährter beruflicher Eingliederungsmassnahmen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) seit dem 18. März 2022 bei der B._____ AG angestellt und deswegen bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 16. Mai 2022 fuhr ein Personenwagen seitlich in den hinteren Teil des von ihm gelenkten, abbiegenden Autos, wobei er gemäss Unfallmeldung vom 23. Mai 2022 mit dem Kopf seitlich an der Tür anprallte. In der Folge klagte er v.a. über Kopfschmerzen und Schwindel.