Diese Befunde waren den Gutachtern somit bekannt und wurden von ihnen auch nicht in Abrede gestellt. In der Stellungnahme vom 11. Juni 2024 führten die Gutachter aus, es sei im Gutachten leider versäumt worden, die Koxarthrose anzuerkennen und den "Verdacht zu löschen", was einleuchtet. Eine Änderung der gutachterlichen Einschätzung ergebe sich aus diesem Grund jedoch nicht (VB 268 S. 3). -8-