Ebenfalls fügte der psychiatrische Gutachter an, die Beschwerdeführerin habe über ausgeprägte Kon- zentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen berichtet, die sich jedoch im Rahmen der rund 90-minütigen Exploration nicht hätten verifizieren lassen. Die Beschwerdeführerin sei zu jeder Zeit konzentriert gewesen und habe die Fragen und das Diktat des Gutachters kritisch kommentiert (VB 229.5 S. 16). Der REY-Memory-Test habe sodann 9 von 15 Punkten ergeben, was für ein deutlich suboptimales Antwortverhalten spreche. Dieses Resultat käme einer Demenz gleich, wofür es klinisch sicher keine Anhaltspunkte gebe (VB 229.5 S. 9).