Ein Test zur Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit sei sodann schwerst defizitär ausgefallen. Ein anderer Test zur fokussierten Aufmerksamkeit (bei welchem eine Aufgabe möglichst schnell bearbeitet werden müsse) sei wiederum unauffällig gewesen. Die deutlich verlangsamten Reaktionszeiten in den Aufmerksamkeitsfunktionen seien in diesem Ausmass nicht nachvollziehbar. Die Beschwerdeführerin habe allgemein zwar eher langsam, dafür sorgfältig gearbeitet. Sie sei jedoch nicht durchgehend so deutlich verlangsamt gewesen, wie es sich auf Testebene dann manifestiert habe. Wären die Testergebnisse als valide anzusehen, wäre die Be- -7-