Als angepasst gelte eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit mit Heben und Tragen von Gewichten bis 15 kg in rückenschongerechter Haltung, in temperierten Räumen, im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen ("mit Schwerpunkt sitzender Tätigkeit"). Vermieden werden sollten mittelschwere und schwere Tätigkeiten mit Heben und Tragen von Gewichten über 15 kg, ausserhalb des "Körperlodes", ruckartige Bewegungen, ständiges Überstrecken der Halswirbelsäule, das Heben beider Arme über Schulterhöhe sowie Erschütterungen und ruckartige Bewegungen der Lendenwirbelsäule (VB 229.1 S. 11).