Diese Bewertung dürfte überwiegend wahrscheinlich auch retrospektiv gelten, mindestens auch seit dem erneuten IV-Antrag vom Dezember 2020 (VB 229.1 S. 11 ff.). Als angepasst gelte eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit mit Heben und Tragen von Gewichten bis 15 kg in rückenschongerechter Haltung, in temperierten Räumen, im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen ("mit Schwerpunkt sitzender Tätigkeit").