2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 7. Juli 2025 reichte die Beschwerdeführerin einen Bericht ihrer Hausärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, vom 12. Mai 2025 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 28. Oktober 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 276) zu Recht verneint hat.