Mit Vorbescheid vom 18. Januar 2023 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin sodann die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und stellte den ZVMB-Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Schreiben vom 11. Juni 2024 beantworteten. Nach erneuter Konsultation des RAD verfügte die Beschwerdegegnerin am 28. Oktober 2024 schliesslich dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: