1.2. Am 27. November 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Bezug von Leistungen der IV an. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin in der Folge durch die ZVMB, Bern, polydisziplinär (orthopädisch, neurologisch, psychiatrisch, allgemeininternistisch, neuropsychologisch) begutachten (Gutachten vom 22. Dezember 2022). Mit Vorbescheid vom 18. Januar 2023 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin sodann die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.