Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1968 geborenen Beschwerdeführerin wurde, nachdem die Beschwerdegegnerin diese unter anderem durch das ZMB, Basel, polydisziplinär (allgemeinmedizinisch, neurologisch, rheumatologisch, psychiatrisch, neuropsychologisch) hatte begutachten lassen (Gutachten vom 23. August 2001), mit Verfügungen vom 31. Mai 2002 rückwirkend ab 1. September 1994 eine Viertelsrente und ab 1. April1998 eine halbe Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen.