Ob die Pflegeverordnung der Spitexorganisation D._____ vom 24. Oktober 2023 (VB 12; BB 3) – wie es der Beschwerdeführer geltend macht (vgl. Beschwerde S. 13) – lediglich den für seine Grundpflege anfallenden Aufwand einer externen Spitex-Angestellten ausweist und dementsprechend die den Familienangehörigen im Rahmen der Schadenminderungspflicht zumutbaren Pflegeleistungen (vgl. E. 3.2.) bei der Festsetzung des Zeitbedarfs ausser Acht gelassen wurden, lässt sich gestützt auf die sich in den Akten befindlichen anspruchsrelevanten Dokumente (Bericht "E.___