1. Der 2016 geborene Beschwerdeführer ist bei der Beschwerdegegnerin im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach KVG versichert. Er leidet an einer frühkindlichen Autismus-Spektrum-Störung mit einer schweren globalen Entwicklungsstörung respektive am Geburtsgebrechen Ziff. 405 GgV-EDI und hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf eine auf einer mittelschweren Hilflosigkeit beruhende Hilflosenentschädigung für Minderjährige der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV).