Die Angaben des Beschwerdeführers wurden aufgenommen, der psychiatrische Gutachter hielt beispielsweise fest, dessen Grundstimmung habe ein insgesamt reduziertes Niveau angenommen, gleichsam verbunden mit einem allgemein verminderten Freudeempfinden ("er habe einfach keine Lebenslust mehr"), Konzentrationsstörungen, einer übermässig raschen Gereiztheit sowie regelmässigen Grübelzwängen über seine derzeit deutlich limitierte Lebenssituation. Diese sei zusätzlich geprägt durch grosse finanzielle Schwierigkeiten und eine anhaltende Ehekriese (VB 263.4 S. 3). In der Folge hielt Dr. med. J._____ fest, die Angaben des Beschwerdeführers wirkten authentisch und plausibel (VB 263.4 S. 7).