2018 E. 4.2 mit Hinweisen), erscheint die Begutachtung bei Dr. med. J._____ von 36 Minuten nicht als unangemessen kurz. Bezüglich des orthopädischen Teilgutachtens ist zu beachten, dass nach Art. 7k ATSV das Interview nach Art. 44 Abs. 6 ATSG das gesamte Untersuchungsgespräch umfasst, welches aus der Anamneseerhebung und der Beschwerdeschilderung durch die versicherte Person besteht. Daneben sind vorliegend aber auch umfangreiche Untersuchungen durchgeführt worden (VB 263.5 S. 9 ff.), womit nicht ausschliesslich auf die Dauer der Tonaufnahme abgestellt werden darf. Ebenso liegen keine Hinweise vor, dass sich der Gutachter zu wenig auf die Untersuchung fokussiert haben könnte.