Im Hinblick auf die Dauer der Begutachtung (vgl. Beschwerde S. 23 f.) ist auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hinzuweisen, nach welcher es für den Aussagegehalt eines medizinischen Berichts nicht auf die Dauer der Untersuchung ankommt, sondern es in erster Linie massgeblich ist, ob die Expertise inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (vgl. statt vieler Urteil des Bundesgerichts 9C_190/2019 vom 14. Mai 2019 E. 3.1). Da rechtsprechungsgemäss teilweise bereits zwanzigminütige Explorationsgespräche für die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens als ausreichend erachtet wurden (vgl. Urteil 8C_354/2018 vom 20. Dezember