Diese Befunde sind mit einer radikulären Läsion L5 vereinbar (…), wie sie elektroneuromyografisch und bildgebend bestätigt wurde. Das aktuell vorliegende Schmerzsyndrom ist somit aufgrund der Vorgeschichte, der Ausprägung und der klinischen, elektrophysiologischen und bildgebenden Befunde nicht als unspezifisch zu bezeichnen, wie es der Begutachter im Jahr 2017 diagnostizierte, sondern als residuelles Reiz- und sensomotorisches Ausfallsyndrom L5 rechtsseitig." (vgl. auch VB 217.4 S. 28). Der Gesundheitszustand und das chronische Schmerzsyndrom seien seit Jahren konstant.