In der Konsensbeurteilung des ZMB-Gutachtens wurde diesbezüglich ausgeführt, die Gesamtarbeitsfähigkeit werde wesentlich aufgrund der somatischen Faktoren attestiert, hinzu trete jedoch das Erleben des Beschwerdeführers im Sinne des mittlerweile chronifizierten Schmerzsyndroms. Diese psychiatrische Komponente sei teil-additiv zum aus somatischer Sicht begründbaren verminderten Rendement, sodass heute eine attestierte Arbeitsunfähigkeit von 70 % in adaptierter Tätigkeit resultiere (VB 217.1 S. 10). Wie sich die in den orthopädischen und neurologischen Teilgutachten attestierten Arbeitsunfähigkeiten zueinander verhalten, ist der Konsensbeurteilung jedoch nicht zu entnehmen. Während im