In einer dem körperlichen Leiden optimal adaptierten Tätigkeit werde die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers einerseits durch die somatisch begründbare Verstärkung bei auch körperlich nur leichter Belastung einerseits definiert, andererseits bestehe aus psychiatrischer Sicht aufgrund des andauernden Schmerzerlebens eine "erhebliche Einschränkung des Rendements" (VB 217.5 S. 15). Diese abweichenden Beurteilungen der Einschränkungen in der bisherigen Tätigkeit und in der angepassten Tätigkeit vermochte er auch im Rahmen der ergänzenden Stellungnahme vom 14. April 2023 nicht zu erklären (VB 233 S. 5; VB 243 S. 2). Wie der RAD-Arzt Dr. med. C.__