Bei der Frage, ob es sich unter Beizug des Selbstbeurteilungsfragebogens (BDI) um klinisch relevante Einschränkungen handle, ging er ausschliesslich auf den Selbstbeurteilungsfragebogen ein und nicht auf die Frage des Vorliegens klinisch relevanter Einschränkungen, welche – unter Bezugnahme auf diesen Fragebogen – gegebenenfalls zu konkretisieren gewesen wären. Die Frage nach der Erklärung für die gemäss ICD-10 unzulässige Verwendung der Diagnosekombination Anpassungsstörung bei gleichzeitiger depressiver Episode erachtete er als unverständlich, und seine Ausführungen vermögen nicht zu erklären, weshalb er im Teilgutachten als Diagnosen gleichzeitig eine chroni-