__ die gestellten Fragen zum psychiatrischen Teilgutachten nicht schlüssig und nachvollziehbar zu beantworten. Bei der Frage, ob es sich unter Beizug des Selbstbeurteilungsfragebogens (BDI) um klinisch relevante Einschränkungen handle, ging er ausschliesslich auf den Selbstbeurteilungsfragebogen ein und nicht auf die Frage des Vorliegens klinisch relevanter Einschränkungen, welche – unter Bezugnahme auf diesen Fragebogen – gegebenenfalls zu konkretisieren gewesen wären.