RAD-Arzt Dr. med. C._____ führte daraufhin in seiner Beurteilung vom 20. März 2023 aus, weder der Gesundheitszustand noch die Arbeitsfähigkeit hätten sich gegenüber dem Zeitpunkt vom 9. Januar 2018 (letzte materielle Verfügung) verändert. Die aktuelle Einschätzung der Arbeitsfähigkeit stelle eine nicht zu beachtende andere Einschätzung desselben medizinischen Sachverhalts dar. In einer angepassten, körperlich leichten Tätigkeit bestehe ab 1. Dezember 2020 (sechs Monate nach dem Gesuch) bis heute eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Dr. med. C._____ empfahl, (u.a.) den psychiatrischen Gutachter Dr. med. D._____ um Beantwortung von Rückfragen zu ersuchen (VB 228 S. 3).