Die Gesamtarbeitsunfähigkeit werde wesentlich aufgrund der somatischen Faktoren attestiert, hinzu trete jedoch auch das Erleben des Beschwerdeführers im Sinne des mittlerweile chronifizierten Schmerzsyndroms, wie im entsprechenden Fachgutachten geschildert werde. Diese psychiatrische Komponente sei teil-additiv zum aus somatischer Sicht begründbaren verminderten Rendement, sodass die heute attestierte Arbeitsunfähigkeit von 70 % in adaptierter Tätigkeit resultiere. Dabei müsse die Chronifizierung (Zentralisierung des Schmerzerlebens) wesentlich berücksichtigt werden. In der bisherigen Tätigkeit auf dem Bau sei der Beschwerdeführer seit September 2000 nicht mehr einsetzbar.