Aus orthopädischer Sicht sei eine längerfristige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit im bisherigen Verlauf seit der letzten Anmeldung/Begutachtung 2017 nicht zu begründen. Ausgenommen seien Rekonvaleszenzzeiten nach der Arthroskopie des rechten Schultergelenks mit komplizierendem Verlauf bei akuter Divertikulitis und einer sich postoperativ einstellenden Frozen shoulder (VB 263.1 S. 8 f.).