Dabei handle es sich um körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten unter Vermeidung von Zwangshaltungen (Vorbeuge, kniende oder hockende Stellung, in und über Kopfhöhe) sowie unter Vermeidung von Tätigkeiten unter extremen Temperaturschwankungen wie Hitze, Kälte, Nässe und Zug. Es sollte sich insbesondere um wechselbelastende Tätigkeiten handeln, idealerweise zwischen sitzender, stehender und gehender Haltung. Aus orthopädischer Sicht sei eine längerfristige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit im bisherigen Verlauf seit der letzten Anmeldung/Begutachtung 2017 nicht zu begründen.