2. Eventualiter sei die Verfügung vom 23. Oktober 2024 aufzuheben und es sei gerichtlich eine bidisziplinäre Begutachtung in den Disziplinen Orthopädie und Psychiatrie anzuordnen und es sei alsdann reformatorisch über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu entscheiden. 3. Subeventualiter sei die Verfügung vom 23. Oktober 2024 aufzuheben und es sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 4. Unter o-/e-Kostenfolge [inkl. Auslagen und MwSt.]." Zudem stellte er folgende Verfahrensanträge: