Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren lehnte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. Oktober 2024 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf IV-Leistungen ab. -3- 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 23. Oktober 2024 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zu erbringen; namentlich sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 12. November 2020 eine ganze Invalidenrente auszurichten.