1. 1.1. Mit Verfügung vom 7. Juli 2004 sprach die Beschwerdegegnerin dem 1965 geborenen Beschwerdeführer ab 1. November 2002 eine halbe und ab 1. Januar 2003 eine ganze Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu. Dieser Anspruch wurde danach im Rahmen von Revisionsverfahren mehrfach bestätigt. Anlässlich eines im November 2015 initiierten Revisionsverfahrens liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das Klinikum B._____ bidisziplinär begutachten.